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Serviceruf:
(0911) 301 807

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 02.02.2007

 

Geltungsbereich

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Maklervertrag und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Makler. Der Makler kann daneben für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen verwenden, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten.

 

Ermächtigung zur Speicherung von Daten

Der Makler wird Kunden- und Vertragsdaten speichern (auch elektronisch) und verarbeiten, soweit dies zur Durchführung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Makler wird zur Abwicklung seines Betreuungsauftrages Daten an Versicherer und Produktgeber im erforderlichen Rahmen weitergeben.

 

Datenschutzerklärung

Der Auftraggeber willigt ein, dass die entsprechenden Produktgeber im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus Antragsunterlagen/ Deckungsaufträgen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Schadenfälle, Risiko- Vertragsänderungen) ergeben, an den Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. übermitteln. Diese Einwilligung gilt grundsätzlich, also auch unabhängig vom Zustandekommen irgendwelcher Verträge oder bei Prüfungen bestehender Verträge bei Versicherern sowie bei künftigen Anträgen.

 

Willenserklärungen des Auftraggebers

Soweit diese AGB nichts anderes verlangen, sind Willenserklärungen nicht ausdrücklich in Schriftform abzugeben. Aufträge jeder Art müssen jedoch zweifelsfrei als solche erkennbar und inhaltlich eindeutig sein. Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Hält der Auftraggeber die Ausführung eines Auftrages für besonders eilig, ist dies dem Makler gesondert mitzuteilen.

 

Posterklärung

Soweit nicht anders geregelt, wird der Makler Schriftstücke und Mitteilungen die für den Auftraggeber bestimmt sind, mit normaler Post versenden.

 

Obliegenheiten des Maklers

Der Makler führt eine fachgerechte Beratung und Aufklärung des Auftraggebers über dessen Versicherungsbedarf durch. Er erstellt, bezogen auf die Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggebers, eine angemessene Risikoanalyse und ein Deckungskonzept. Basis sind die dem Makler erteilten Informationen und ausgehändigten Unterlagen.

Der Makler verpflichtet sich, dem Auftraggeber Versicherungsschutz zu vermitteln, welcher die Umstände des Einzelfalles, die jeweiligen Bedürfnisse und Notwendigkeiten berücksichtigt sowie zweckmäßig und Richtig ist, außerdem marktgerechten Prämien entspricht. Maßgebend ist dabei das Preis- Leistungsverhältnis und nicht die Prämie/Beitrag allein.

Der Makler stützt seinen Rat auf seine objektive Marktbeobachtung der in Deutschland zugelassenen Versicherer bzw. Investmentfonds. Direktversicherer und Internetunternehmen werden bei der Anbieterauswahl nicht berücksichtigt, da von diesen Gesellschaften keine auskömmlichen Courtagen bezahlt werden. Der Auftraggeber wird verlangen, dass die dem Rat zugrundeliegenden Gesellschaften namentlich benannt werden oder verzichtet anderenfalls auf sein Recht dazu.

Der Makler führt zur Dokumentation der persönlichen Besprechungen und Beratungen mit dem Auftraggeber ein Beratungsprotokoll (auch elektronisch). Das Protokoll soll am Ende einer jeweiligen Unterredung von beiden Parteien unterschrieben werden. Jede Partei erhält ein Exemplar. Bei fernmündlichen oder schriftlichen Aufträgen verzichtet der Auftraggeber auf die Dokumentationspflicht.

Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Obliegenheit des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Auftragsbestätigungen, Deckungsnoten, Depotauszüge, Schadenmeldungen, Policen, Nachträge zu Policen und sonstige Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Einwendungen oder Berichtigungen hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang schriftlich zu erheben. Unterlässt der Auftraggeber Einwendungen oder Berichtigungen, so gilt das jeweilige Schriftstück als genehmigt und der Inhalt in der zugeleiteten Form als vom Auftraggeber in dieser Form abgegeben.

Der Auftraggeber wird dem Makler die Änderung seines Namens, seiner Anschrift und seiner beruflichen Tätigkeit unverzüglich und unaufgefordert mitteilen. Risikoänderungen und neue Risiken wird der Auftraggeber sofort bekannt geben. Der Auftraggeber kann keine Forderungen an den Makler richten, für Risiken die er nicht oder noch nicht bekannt gegeben hat.

Der Auftraggeber wird alle für den Abschluss eines Versicherungsvertrages notwendigen Angaben und Informationen wahrheitsgemäß und vollständig bekannt geben. Besondere Risikoumstände und Gefahren wird der Auftraggeber von sich aus offenbaren. Unrichtige oder unvollständige Angaben werden einen zu beantragenden Versicherungsschutz beeinträchtigen oder unwirksam sein lassen.

 

Haftung

Der Makler haftet dem Auftraggeber für Schäden die er vorsätzlich oder grob fahrlässig  (das ist schuldhaft) verursacht. Der Makler hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Zwecke der Besicherung des Haftungsanspruches des Auftraggebers abzuschließen und die fälligen Prämien laufend zu bezahlen.

Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Maklervertrag sind der Höhe nach auf die Ziffer der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Tage der Schadenentstehung.

Gleichzeitig mit der Beendigung des Maklervertrages endet jegliche Haftung für die Zukunft. Die Nachhaftung für im Bestandszeitraum entstandene Schäden beträgt 2 Jahre.

 

Sonstiges

Der Auftraggeber weiß, dass ein Antrag, Deckungsauftrag, Anzeige oder sonstiges Formular des Maklers noch keinen Versicherungsschutz bewirkt. Es ist die Annahme durch den jeweiligen Versicherer notwendig. Es kann zwischen dem Ausfertigen eines Antrages o.ä. bis zur Annahme durch den Versicherer deshalb ein unversicherter Zeitraum bestehen. Für evtl. Schäden aus solchen unversicherten Zeiträumen kann der Makler nicht haftbar gemacht werden.

 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten auf Grund des VVG und der Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat. Die Nichteinhaltung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

 Lehnt der Auftraggeber den Abschluss eines dringend gebotenen Versicherungsvertrages ab und hat der Makler die elementaren Folgen, welche sich bei einem Abschlussverzicht ergeben hinreichend erklärt, so endet mit der Ablehnung des Abschlusses auch die Haftung des Maklers in diesem Bereich (auch künftig). Der Makler wird diesbezüglich eine Eintragung auf dem Beratungsprotokoll vornehmen. Eine gesonderte schriftliche Haftungsfreistellung ist nicht erforderlich.

 

Beendigung der Geschäftsbeziehungen

Der Makler kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Maklervertrag kündigen. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Maklervertrag kündigen. Die Kündigung des Maklervertrages hat grundsätzlich schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen. Mit dem Tag der Zustellung des Kündigungsschreibens wird die Kündigung wirksam und die Maklerhaftung endet. Bei Annahmeverweigerung oder Nichtabholung bleibt die Kündigung mit allen Folgen trotzdem wirksam.

 

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Makler als vereinbart.

 

Änderungen der AGB

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen, Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Auftraggeber besonders hingewiesen.

 

salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen der AGB bzw. des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, sind die Parteien darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt wird, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.